Für Kinder, Jugendliche und Familien

Wann eine Psychotherapie sinnvoll sein kann

Kinder und Jugendliche zeigen seelische Belastungen häufig anders als Erwachsene – im Verhalten, im Körper, im Spiel. Anlass für eine Behandlung können unter anderem sein: Ängste, depressive Verstimmungen, Folgen belastender oder traumatischer Erfahrungen, psychosomatische Beschwerden, Schlaf- oder Essprobleme, Rückzug, Aggression, Konzentrationsschwierigkeiten oder herausfordernde Phasen der Entwicklung.

Mein Ansatz

Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert, mit fachlichem Schwerpunkt auf Traumatherapie und EMDR. Je nach Alter, Anliegen und Situation kommen unterschiedliche therapeutische Zugänge zum Einsatz: bei jüngeren Kindern spiel- und sandspieltherapeutische Verfahren, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmend das therapeutische Gespräch, ergänzt um traumatherapeutische Methoden.

Anerkannte Entspannungs- und Selbstregulationsverfahren sind fester Bestandteil der Arbeit – Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training, achtsamkeitsbasierte und imaginative Techniken. Sorgeberechtigte werden dem Alter und Anliegen entsprechend einbezogen.

Wir beginnen mit einem Erstgespräch, in dem wir das Anliegen klären und das weitere Vorgehen besprechen.

Für welches Alter?

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Für Erwachsene ab 21 stehe ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie zur Verfügung (siehe Bereich „Erwachsene").

Wie es beginnt

Wir starten mit einem Erstgespräch, in dem wir das Anliegen klären, den Rahmen besprechen und gemeinsam entscheiden, ob und wie es weitergeht. Bei jüngeren Kindern findet dieses Gespräch in der Regel mit den Sorgeberechtigten und – je nach Alter – dem Kind selbst statt.

Nicht jedes Kind bringt seine Themen in Worten mit.

Zwei Kinder, ein Mädchen auf dem Sofa und ein Junge am Tisch, lesen und schreiben, in einem komfortablen Wohnzimmer.

Rahmen und Abrechnung

Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der GOÄ. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten empfehle ich, die Kostenübernahme mit der Versicherung vor Behandlungsbeginn zu klären. Alle Kosten und den zeitlichen Umfang besprechen wir individuell und transparent im Erstgespräch.