KINDER & JUGENDLICHE
Ein geschützter Raum
für Kinder, Jugendliche
& Familien
Meine Praxis in Stade bietet einen ruhigen, geschützten
Rahmen für die therapeutische Arbeit mit Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren
Bezugspersonen. Räumlichkeiten und Ausstattung sind
so gestaltet, dass sich Patient:innen jeden Alters sicher
fühlen. Vom Vorschulkind, das über Spiel und Sandspiel
therapeutischen Zugang findet, bis zum jungen
Erwachsenen, für den das therapeutische Gespräch im
Mittelpunkt steht. Für Eltern und andere Bezugspersonen
gibt es einen eigenen Raum für begleitende Gespräche.
Wann eine Psychotherapie sinnvoll sein kann
Kinder und Jugendliche zeigen seelische Belastungen häufig anders als Erwachsene – im Verhalten, im Körper, im Spiel. Anlass für eine Behandlung können unter anderem sein:
Ich arbeite tiefenpsychologisch fundiert, mit fachlichem Schwerpunkt auf Traumatherapie und EMDR. Je nach Alter, Anliegen und Situation kommen unterschiedliche therapeutische Zugänge zum Einsatz: bei jüngeren Kindern spiel- und sandspieltherapeutische Verfahren, bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmend das therapeutische Gespräch, ergänzt um traumatherapeutische Methoden.
Anerkannte Entspannungs- und Selbstregulationsverfahren sind fester Bestandteil der Arbeit – Progressive Muskelrelaxation, Autogenes Training, achtsamkeitsbasierte und imaginative Techniken. Sorgeberechtigte werden dem Alter und Anliegen entsprechend einbezogen.
Mein Ansatz
Für welches Alter?
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. Für Erwachsene ab 21 stehe ich als Heilpraktikerin für Psychotherapie zur Verfügung (siehe Bereich „Erwachsene“).
Mehr zum Bereich Erwachsene →Wie es beginnt
Wir starten mit einem Erstgespräch, in dem wir das Anliegen klären, den Rahmen besprechen und gemeinsam entscheiden, ob und wie es weitergeht. Bei jüngeren Kindern findet dieses Gespräch in der Regel mit den Sorgeberechtigten und, je nach Alter, dem Kind selbst statt.
Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der GOÄ. Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten empfehle ich, die Kostenübernahme mit der Versicherung vor Behandlungsbeginn zu klären. Alle Kosten und den zeitlichen Umfang besprechen wir individuell und transparent im Erstgespräch.
Rahmen und Abrechnung
Sie möchten ein Erstgespräch vereinbaren?
Gerne klären wir in einem ersten Gespräch Ihr Anliegen und die nächsten möglichen Schritte.